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Aktuelle Kardiologie 2019; 8(03): 238
DOI: 10.1055/a-0866-5334
DOI: 10.1055/a-0866-5334
Verbandsmitteilungen
BNK intern – TSVG in Kraft, EBM auf der Zielgeraden und vieles mehr
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Juni 2019 (online)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist jetzt in Kraft gesetzt (siehe auch S. 237 Praxisrecht T. Ebermann). Die Einzelheiten müssen weiter noch verhandelt werden. Fakt bleibt auf alle Fälle die 25-Stunden-Sprechstundenzeit für GKV-Patienten, aber auch hier ist noch nicht definiert, welche Zeiten hier konkret subsumiert werden. Es wird extrabudgetäre Vergütungen für Neupatienten, Patienten, die über die Terminservicestelle (TSS) oder den Hausarzt vermittelt werden, geben. Welche Gesamtsteigerung durch diese Vergütungen anfällt, bleibt abzuwarten.