Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(04): 353
DOI: 10.1055/a-0876-1561
DGGG
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus der DGGG – Kostenübernahme der Präimplantationsdiagnostik: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe unterstützt Initiative von Gesundheitsminister Spahn

Further Information

Publication History

Publication Date:
12 April 2019 (online)

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt die Feststellung schwerwiegender genetischer Auffälligkeiten und Chromosomenstörungen an außerhalb des mütterlichen Körpers entwickelten Embryonen. In Deutschland ist die PID mit Bundestagbeschluss von 2011 in Ausnahmefällen erlaubt, wenn ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht oder eine kindliche Schädigung zu erwarten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde. So sollen familiär vorbelasteten Frauen oder Paaren eine schwere Erbkrankheit ihres Kindes sowie wiederholte Fehl- oder Totgeburten, aber auch Schwangerschaftsabbrüche in der fortgeschrittenen Schwangerschaft erspart werden. Welche Erbkrankheiten als „schwerwiegend“ eingeschätzt werden, muss von speziell eingerichteten Ethikkommissionen entschieden werden, die jeden Einzelfall gesondert überprüfen. Die Kosten für die Arbeit der Ethikkommissionen schwanken nach eigenen Angaben zwischen 500 und 5000 Euro. Diese Kosten müssen in jedem Fall von den betroffenen Paaren übernommen werden, ebenso wie die Kosten für die genetische Untersuchung der Embryonen, die zusätzlichen zwischen 2000 bis 7500 Euro betragen. Hinzu kommen noch bis zu 5000 Euro für die grundsätzlich bei der PID erforderlichen Maßnahmen der assistierten Fortpflanzung, zumindest, sofern nicht zusätzlich eine eingeschränkte Fruchtbarkeit vorliegt, die eine Beteiligung der Krankenkassen an den IVF/ICSI-Kosten rechtfertigen würde.