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DOI: 10.1055/a-0876-3457
Keine Körperverletzung durch einmalige Röntgenuntersuchung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. August 2019 (online)

Einführung
Es ist wissenschaftlich anerkannt, dass ionisierende Strahlen, die auf den menschlichen Körper treffen, dort Zellen schädigen oder abtöten und Erbanlagen verändern können. Das Vorliegen einer pathologischen Gesundheitsbeeinträchtigung durch Röntgenuntersuchungen ist jedoch angesichts der geringen Strahlendosen, die bei ordnungsgemäß durchgeführten diagnostischen Röntgenuntersuchungen auftreten, nur schwer und in der Regel nicht nachweisbar. Insofern stellt sich sowohl für den Radiologen als auch für das medizinische Fachpersonal wie MTRA und MFA in der täglichen Praxis die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine zivilrechtliche Haftung für eine fehlerhafte Röntgenuntersuchung bestehen kann.