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JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2019; 08(03): 95
DOI: 10.1055/a-0883-4209
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. Juni 2019 (online)

BGH: Sicherstellung der Kenntnisnahme von Arztbriefen
Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Der Arzt, der als Einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat.
BGH, Urteil v. 26.06.2018 – VI ZR 285/17