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DOI: 10.1055/a-0884-3168
Uterusarterienembolisation (UAE) zur Myombehandlung – Ergebnisse des 7. radiologisch-gynäkologischen Expertentreffens
Article in several languages: English | deutschPublication History
28 February 2019
19 March 2019
Publication Date:
28 May 2019 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/roefo/201907/lookinside/thumbnails/roefo-3152_10-1055-a-0884-3168_de-1.jpg)
Zusammenfassung
Die Uterusarterienembolisation (UAE) ist ein organerhaltendes Verfahren zur Behandlung myombedingter Beschwerden, dessen Sicherheit und Effektivität durch eine breite Evidenz einschließlich randomisiert-kontrollierter Studien abgesichert ist. Die Indikation für eine UAE zur Myombehandlung (Myomembolisation) ist ein symptomatischer Uterus myomatosus. Die UAE stellt eine Alternative zur operativen und medikamentösen sowie zur Myomtherapie mittels fokussiertem Ultraschall dar. Das Konsensuspapier stellt die strukturellen Voraussetzungen, die Erfolgskriterien, die Kontraindikationen, mögliche Nebenwirkungen sowie die Rolle der UAE bei Kinderwunsch dar und gibt Empfehlungen zum Strahlenschutz und zu Nachuntersuchungen.
Kernaussagen:
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Ziel der UAE ist die Besserung oder das völlige Verschwinden von myombedingten Beschwerden.
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Vor der Therapiefestlegung ist die fachärztlich-gynäkologische Untersuchung inkl. Ultraschall notwendig.
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Die UAE stellt eine Alternative zum operativen und medikamentösen Vorgehen sowie zur Myombehandlung mit fokussiertem Ultraschall dar, unabhängig von Größe und Anzahl der Myome oder Voroperationen.
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Die Entscheidung über eine UAE sollte unter Berücksichtigung des Patientenwunsches und in Kenntnis der Therapiealternativen, ihrer Erfolgschancen, Grenzen und Nebenwirkungen getroffen werden.
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Für Patientinnen mit Uterus myomatosus und Kinderwunsch ist die Rolle der UAE als Behandlungsoption auch weiterhin nicht ausreichend geklärt.
Zitierweise
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Kröncke T, David M. Uterine Artery Embolization (UAE) for Fibroid Treatment: Results of the 7th Radiological Gynecological Expert Meeting. Fortschr Röntgenstr 2019; 191: 630 – 634
* für die am Ende des Artikels in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Konsensustreffens 2019.