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Laryngorhinootologie 2019; 98(05): 353-355
DOI: 10.1055/a-0887-1255
DOI: 10.1055/a-0887-1255
Gutachten und Recht
Juristische Stellungnahme zur Indikation einer Nasenseptumoperation bei behinderter Nasenatmung
Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik: Prof. Dr. T. Brusis und Dr. A. Wienke
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Mai 2019 (online)
Der Medizinische Dienst (MDK) in Bayern stuft in jüngster Zeit die auf einer reinen Nasen-Septumdeviation fußende Nasenatmungsbehinderung als Befindlichkeitsstörung ein und verweigert operative Korrekturen des Septums im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ob dies mit den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, soll nachstehend in Ergänzung der medizinisch-wissenschaftlichen Stellungnahme der AHRIN und der APKO untersucht werden.