Auch wenn ein Brand in der Heilpraktikerpraxis nur ausgesprochen selten vorkommt, muss man stets gewappnet sein. Jeder Praxisinhaber muss die geltenden Regelungen zum Brandschutz einhalten und seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen. So ist zum Beispiel ein Feuerlöscher Pflicht, wenn man Mitarbeiter in der Praxis beschäftigt.
Keywords
Brandschutz - Feuerlöscher - Brandklassen - Baugenehmigung - Nutzungsänderung - Heilpraktikerpraxis - Löschmitteleinheit - Praxisgröße - Schaumlöscher - Pulverlöscher - Kohlendioxidlöscher - Brandschutzmaßnahmen - Alarmplan - Einweisung - Dokumentation