Sprache · Stimme · Gehör 2019; 43(04): 206
DOI: 10.1055/a-0898-0121
Interview
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Inklusive Bildung in der Grundschule

Interview mit Prof. Dr. Stephan Sallat
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Dezember 2019 (online)

Schulunterricht geht mit sprachlichen Anforderungen einher, die für Kinder mit leichten Sprachauffälligkeiten und solchen mit der Residualsymptomatik einer SES ein Hindernis für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht sowie für erfolgreiches Lernen sein können.
Wenn für das einzuschulende Kind sprachlich-kommunikativer Förderbedarf besteht, stellt sich die Frage, wann ein Förderschulbesuch bzw. wann eine inklusive Beschulung angezeigt ist?

Wenn sich eine Sprach- oder Kommunikationsstörung auf Lern-, Verstehens- und Bildungsprozesse auswirkt, hat ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies ist laut KMK-Empfehlung der Fall, wenn das Kind im Grundschulunterricht nicht ausreichend gefördert werden kann. Hilfen bietet die Sprachheilpädagogik. Die Frage nach dem richtigen Förderort, also (inklusive) Grundschule oder Sprachheilschule, greift zu kurz. Denn tatsächlich geht es um den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes. Wenn dieser auch inklusiv umgesetzt werden kann, umso besser. Häufig werden aber nur max. 2 Stunden Hilfe pro Woche bereitgestellt, was meines Erachtens nach nicht reicht und nicht den Kern der Problematik dieser Kinder im schulischen Lernen trifft. Ein Wesensmerkmal von Unterricht ist Sprache als Medium, Lerngegenstand und Wissensträger. Demzufolge sind alle sprachlichen Aspekte wie Erklärungen/Anweisungen/Texte/Arbeitsblätter permanent an die Kompetenzen des Kindes anzupassen. Zudem ist der Schriftspracherwerb eine besondere Herausforderung. Wenn jemand 2 Stunden dazu kommt, hilft das dem Kind nicht.