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DOI: 10.1055/a-0899-3011
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Publication History
Publication Date:
08 July 2019 (online)
Überwachung eines Assistenzarztes aus angrenzendem Monitorraum
Im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung kann und muss ein Assistenzarzt mit fortschreitender praktischer Erfahrung Behandlungsmaßnahmen, insbesondere Anfängeroperationen, durchaus selbstständig vornehmen. Soweit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt die vom Facharztstandard geforderte Erfahrung fehlt, bedarf es zur Wahrung des fachärztlichen Standards der Überwachung und jederzeitigen Eingriffsbereitschaft durch einen erfahrenen Arzt. Eine in diesem Sinne ausreichende Überwachung liegt bereits dann vor, wenn sie durch einen erfahrenen Arzt erfolgt, der das Geschehen von einem angrenzenden Monitorraum aus folgt.
OLG Köln, Urt. v. 09.01.2019 – 5 U 25/18