Die Krätze hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und betrifft immer häufiger auch Schulen und Kitas. Eine Ansteckung oder ein Ausbruch erfolgt umso wahrscheinlicher, je mehr Krätze in der Bevölkerung vorkommt und je länger und enger der Kontakt zwischen Menschen ist. Um proaktiver intervenieren zu können, ist eine Meldepflicht nach §6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unumgänglich. Enge Kontaktpersonen von Erkrankten müssen unbedingt mitbehandelt werden. Eine Governance und ein offener Umgang sind unabdingbar für die Kontrolle dieser Plage.