Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2019; 54(07/08): 454-456
DOI: 10.1055/a-0918-7622
Topthema
Einführung
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aufklärung und Patientenwille

Wolfgang Koppert
,
Gerald Neitzke
,
Daniela Trachsler
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Publication History

Publication Date:
25 July 2019 (online)

Damit eine ärztliche Maßnahme durchgeführt werden kann, muss der Patient informiert in diese einwilligen. Diese Einwilligung wiederum ist nur ethisch und juristisch gerechtfertigt, wenn der Patient versteht, in was er einwilligt. Dafür stellt die ärztliche Aufklärung die Grundlage dar. Rechtlich ist dies in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.