RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000143.xml
kleintier konkret 2019; 22(04): 45
DOI: 10.1055/a-0918-8827
DOI: 10.1055/a-0918-8827
Nachgefragt
Wer muss den Schaden bezahlen, wenn eine Katze bei der Untersuchung mein Ultraschallgerät zerlegt?
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
30. August 2019 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/kleintier/201904/lookinside/thumbnails/10-1055-a-0918-8827_kk_althaus-1.jpg)
Beschädigt ein Tier Geräte oder Einrichtungsgegenstände einer Tierarztpraxis, besteht ein Schadensersatzanspruch des Tierarztes gegen den Tierhalter. So wurde ein Tierhalter in einem vergleichbaren Fall zur Zahlung der in Rechnung gestellten tierärztlichen Leistung sowie eines Schadensersatzbetrags in Höhe der Reparaturkosten verurteilt (Landgericht Münster, Entscheidung vom 31.01.2014 (Az. 8 O 504/12)).