RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/a-0944-8090
Kindesmisshandlung: interdisziplinärer Kinderschutz
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. Oktober 2019 (online)
Die zunehmende Aufmerksamkeit für das Thema Kindesmisshandlung hat in den letzten Jahren zu grundlegenden Veränderungen geführt. Das Bundeskinderschutzgesetz und die neue S3+-Kinderschutzleitlinie (KSL) der AWMF bieten effektive Mittel gegen den Missbrauch. Fundiertes Wissen über das klinische Bild, die beteiligten Akteure und die Gesetzeslage sind Voraussetzungen, um medizinischen Kinderschutz effektiv gestalten zu können.
-
Kindesmisshandlung ist häufig, resultiert in chronischer Morbidität und hat zum Teil eine erhebliche Mortalität.
-
Gewalt gegen Kinder hat eine hohe Wiederholungswahrscheinlichkeit mit der Tendenz zur Eskalation.
-
Die AWMF-S3 +-Kinderschutzleitlinie ist ein evidenzbasiertes Instrument, das jedem Arzt, der Kinder versorgt, zugänglich sein sollte.
-
Verdachtsfälle sollten immer im Team und niemals allein angegangen werden. Im Zweifel ist eine insofern erfahrene Fachkraft des Jugendamtes (ggf. pseudonymisiert) hinzuzuziehen.
-
Hämatome und Frakturen bei prämobilen Säuglingen sind ebenso hochverdächtig wie geformte Hämatome.
-
Bei Frakturen, thermischen Verletzungen und schweren Kopfverletzungen bei Säuglingen und Kleinkindern sollte immer eine Kindesmisshandlung als Differenzialdiagnose evaluiert werden.
-
Die gerichtsfeste, sorgsam angefertigte und verwahrte Dokumentation ist essenziell. Fotografien sollten mit Maßstab und als Übersichts- und Detailaufnahme angefertigt werden.
-
Die S3 Kinderschutzleitlinie steht in einer Lang- und einer Kurzversion unter www.awmf.org zur Verfügung.