Zusammenfassung
Bei der Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 (GzVeN) kam den an den Staatlichen Gesundheitsämtern tätigen Amtsärzten eine Schlüsselfunktion zu. Sie verfassten einen Großteil der Sterilisationsanzeigen, stellten die überwiegende Mehrheit der Sterilisationsanträge und wirkten als Gutachter oder Richter an den Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte mit. Der Beitrag präsentiert genaue Zahlen zu den Folgen der Sterilisationspolitik in Thüringen und Württemberg und benennt die Ursachen für die erheblichen Unterschiede, die bei der Durchführung des GzVeN in diesen Ländern auszumachen sind.
Abstract
Medical officers of public health departments played a key role in the implementation of the Law for the Prevention of Offspring with Hereditary Diseases (July 14, 1933). They made many reports, filed a majority of applications for sterilization and acted as an expert or a judge in the Eugenics Court. This article presents accurate figures on the consequences of this law in Thuringia and Wuerttemberg and identifies the causes for the great differences between these 2 federal states.
Schlüsselwörter
Öffentlicher Gesundheitsdienst - Nationalsozialismus - Zwangssterilisationen - Amtsarzt - Thüringen - Württemberg
Key words
public health - national socialism - forced sterilizations - public health officer - Thuringia - Wuerttemberg