CC BY-NC-ND 4.0 · Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(08): 854-862
DOI: 10.1055/a-0958-9519
GebFra Science
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Akademisierung des Hebammenberufes im Kontext der Novellierung des Hebammengesetzes: aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Article in several languages: English | deutsch
Claudia Plappert
1   Universitätsklinikum Tübingen, Institut für Gesundheitswissenschaften, Abteilung für Hebammenwissenschaft, Tübingen, Germany
,
Joachim Graf
1   Universitätsklinikum Tübingen, Institut für Gesundheitswissenschaften, Abteilung für Hebammenwissenschaft, Tübingen, Germany
,
Elisabeth Simoes
2   Universitätsklinikum Tübingen, Department für Frauengesundheit, Forschungsinstitut für Frauengesundheit, Tübingen, Germany
3   Universitätsklinikum Tübingen, Stabsstelle für Sozialmedizin, Tübingen, Germany
,
Stefani Schönhardt
1   Universitätsklinikum Tübingen, Institut für Gesundheitswissenschaften, Abteilung für Hebammenwissenschaft, Tübingen, Germany
,
Harald Abele
1   Universitätsklinikum Tübingen, Institut für Gesundheitswissenschaften, Abteilung für Hebammenwissenschaft, Tübingen, Germany
4   Universitätsklinikum Tübingen, Department für Frauengesundheit, Tübingen, Germany
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

received 14 April 2019
revised 02 June 2019

accepted 17 June 2019

Publication Date:
12 August 2019 (online)

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund der Richtlinie 2013/55/EU steht auch Deutschland vor der Herausforderung, in den nächsten Monaten die Akademisierung des Hebammenberufes durchzusetzen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die damit verbundenen Entwicklungen und Herausforderungen zu skizzieren. Aktuell findet die Hebammenausbildung in Deutschland noch überwiegend an Fachschulen statt. Weniger als 20% der Ausbildungsplätze sind 2019 an Hochschulen verortet. Aktuell dominieren dual-ausbildungsintegrierende Studiengänge, die mit der Umsetzung der EU-Richtlinie so nicht mehr durchgeführt werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwar die vollständige Überführung des Hebammenberufes an Hochschulen, bleibt jedoch in der Konzeption in einigen Punkten unkonkret und ohne Bezug zum Hochschulrecht auf Länderebene. Zudem bedeutet die Verortung an Universitäten und Fachhochschulen eine unterschiedliche Ausformung der Akademisierung innerhalb der relativ kleinen Berufsgruppe der Hebammen. Gerade die Konzeption primärqualifizierender Angebote an Universitäten ist besonders geeignet, dem geforderten Qualitätsanspruch an eine fachliche und wissenschaftsbasierte, sich im eigenen praktischen Handeln selbst reflektierende und evidenzbasierte Hebammenkunde gerecht zu werden.