ergopraxis 2020; 13(01): 6-7
DOI: 10.1055/a-0975-0756
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Publication Date:
03 January 2020 (online)

Impfpflicht beschlossen – Masernschutzgesetz

Der Bundestag hat das Masernschutzgesetz verabschiedet, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Kindergarten- oder Schuleintritt gegen Masern geimpft sein müssen. Dies gilt unter anderem auch für Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind. Der Nachweis über die Impfung ist durch den Impfausweis oder durch ein ärztliches Attest zu erbringen, wenn man schon an den Masern erkrankt war. Geht ein Kind bereits in den Kindergarten oder die Schule, muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 vorliegen. Dasselbe gilt für das medizinische Personal in Gesundheitseinrichtungen. Weitere Informationen zum Gesetz: www.bundesgesundheitsministerium.de > „Gesetze und Verordnungen“ > „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“

mru