ZUSAMMENFASSUNG
Maßnahmen zur Blutverdünnung (orale Antikoagulation (OAK) und/oder Anti-Plättchen-Therapie (APT)) tragen in erheblichem Maße zur Anämie bei unseren Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz (CKD) bei. Erkrankungen mit einer Indikation zur OAK (z. B. VHF: Vorhofflimmern) oder APT (z. B. KHK: koronare Herzerkrankung) steigen in Inzidenz und Prävalenz mit Verschlechterung der CKD an. Gleichzeitig sind CKD und Dialysepatienten besonders blutungsgefährdet. Die nicht-Vitamin-K-abhängigen oralen Antikoagulanzien (NOAK) zeigen generell eine geringere Neigung zu schweren, lebensbedrohlichen Blutungen als die Vitamin-K-Antagonisten (VKA). Allerdings wurden in den NOAK-Zulassungsstudien Patienten mit einer Kreatinin-Clearance (Krea-Cl) von weniger als 30 ml/min meist nicht inkludiert. Noch unübersichtlicher ist die Datenlage zum Einsatz einer OAK gegen VHF bei dialysepflichtigen Patienten. Es ist in diesem Kollektiv unklar, ob Patienten überhaupt von einer OAK profitieren und welches hierfür eine sichere und effektive Substanz ist. Weder die NOAKs noch der VKA Marcumar® (Phenprocoumon) sind für Dialysepatienten in Deutschland überhaupt zugelassen. Etwas anders ist die Situation hinsichtlich einer APT: Generell sollten Patienten auch mit schwerer CKD oder Dialysepflichtigkeit die APT nach allgemeiner kardiologischer Empfehlung erhalten. Auf dem Boden des erhöhten Blutungsrisikos in diesem Kollektiv erscheinen moderne Kombinationen aus NOAK und einer einzelnen APT-Substanz als Ersatz für das alte Triple-Regime besonders interessant.