Arthritis und Rheuma 2019; 39(05): 347
DOI: 10.1055/a-1004-9209
Verbandsnachrichten
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Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

Bericht aus Berlin – zurück aus der Sommerpause mit einem Kurzbericht über aktuelle Entwicklungen
Jörg Robbers
1   Geschäftsführer VRA
,
Heinz-Jürgen Lakomek
1   Geschäftsführer VRA
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Publication History

Publication Date:
09 October 2019 (online)

Aus der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 3 – August 2019 ist zu entnehmen, dass eine erweiterte Beteiligung der Länder im G-BA zur Bedarfsplanung erfolgt ist. Die Länder haben künftig in den Beratungen des G-BA zur Bedarfsplanung und zur Qualitätssicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie die Patientenvertretung. Dies war Inhalt des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Im Juli 2019 hat der G-BA diese Vorgaben umgesetzt; die Länder haben jetzt erweiterte Mitberatungsrechte und auch ein Antragsrecht. Anträge der Länder sind in der nächsten Sitzung des jeweiligen Gremiums zu beraten. Für die Einrichtung von Arbeitsgruppen und die Bestellung vom Sachverständigen in den Unterausschüssen Qualitätssicherung und Bedarfsplanung besteht eine Einvernehmenerfordernis. Die Krankenhäuser bzw. die Krankenhausgesellschaften oder deren Mitgliedsverbände sollten auf die Länder zugehen, um Fachvorschläge zu den genannten Themen zu machen, die über diesen Weg Eingang in die Beratungen des G-BA finden können. Dies ist eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Situation.