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DOI: 10.1055/a-1010-2863
Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsqualität und -zufriedenheit in der Pneumologie – Status quo, Herausforderungen und Perspektiven
Working Conditions and Quality of Specialized Training in Respiratory Medicine in Germany – Status quo, Challenges and PerspectivesPublication History
Publication Date:
17 October 2019 (online)
Demografischer Wandel, rascher medizinischer Fortschritt, zunehmende Prozesse der Ökonomisierung und Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Veränderung gesellschaftlicher Normen in Bezug auf die Arbeitsplatzgestaltung und das Verhältnis von Beruf und Familie bzw. Freizeit wirken sich in unterschiedlicher Weise auf die Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen des ärztlichen Nachwuchses aus. Dem Wesen nach ist „der ärztliche Beruf (...) kein Gewerbe; er ist (...) ein freier Beruf“ [1]. Diese Definition lässt sich im zweiten Satz der Bundesärzteordnung nachlesen, in der durch den Bundesgesetzgeber der rechtliche Rahmen für die Ausübung des Arztberufs geregelt wird. Als freier Beruf verwaltet sich die Ärzteschaft selbst. Nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung, für die die medizinischen Fakultäten verantwortlich sind, wird die ärztliche Weiterbildung in der jeweils angestrebten Fachdisziplin durch die Weiterbildungsordnung (WBO) der zuständigen Landesärztekammern geregelt und findet zumindest in den ersten Berufsjahren überwiegend noch im Krankenhaus statt. Van den Bussche et al. [2] beschreiben 2018 grundlegende konzeptionelle Probleme, die aus einer scharfen Trennung von Aus- und Weiterbildung resultieren und sich im Wesentlichen in einem „Learning by doing“ oder „Training on the job“ zeigen. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts galt die ärztliche Qualifizierung mit Erlangen der Approbation als abgeschlossen. Über die Jahrzehnte hat sich das medizinische Wissen und erforderliche Können immens vermehrt und damit zu einer immer stärkeren Spezialisierung geführt mit der Folge, dass eine adäquate Patientenversorgung ohne entsprechenden Facharztstandard nicht mehr garantiert werden kann. Vor dem Gesetz ist der Facharzt aber kein besonderer Beruf im Sinne der Artikels 12 des Grundgesetzes, sondern wird weiterhin als eine besondere Form der Berufsausübung gesehen. Dies hat Konsequenzen für die eher lose und „theorieferne“ Ausgestaltung der Weiterbildung. Häufig wird ein Mangel an Struktur und Schwierigkeiten bezüglich der Umsetzung der Weiterbildungsinhalte sowohl auf der Seite der in Weiterbildung befindlichen Ärzte*innen als auch auf der Seite der Weiterbilder*innen wahrgenommen.
* Sprecher der AG YoungDGP
† Stellvertretende Sprecherin der AG YoungDGP
‡ Mitglied der AG YoungDGP
§ Sprecher der Sektion Klinische Pneumologie der DGP
** Leiterin der Fortbildungsakademie der DGP
†† Nachwuchsbeauftragter des BdP
‡‡ Nachwuchsbeauftragter der DGP
§§ Sprecher der AG Junge Internisten der DGIM und Mitglied der AG YoungDGP
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Literatur
- 1 BÄO – Bundesärzteordnung [Internet]. Available from: https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/BJNR018570961.html [cited 2019 Aug 29]
- 2 van den Bussche H, Niemann D, Robra B-P. et al. Zuständigkeiten und Konzepte zur ärztlichen Ausbildung und Weiterbildung. Bundesgesundheitsbl 2018; 61: 163-169
- 3 WissZeitVG – Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft [Internet]. Available from: https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html [cited 2019 Sep 3]
- 4 Marburger Bund. Marburger Bund erkämpft Erfolg für Ärzte in der Weiterbildung [Internet]. Available from: http://www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg/pressemitteilung/marburger-bund-erkaempft-erfolg-fuer-aerzte-der-weiterbildung [cited 2019 Sep 3]
- 5 Statistisches Bundesamt. Ergebnisse der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung [Internet]. Available from: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/Tabellen/variante-1-2-3-altersgruppen.html [cited 2019 Aug 29]
- 6 WHO. Projections of mortality and causes of death 2015 and 2030 [Internet]. Available from: http://www.who.int/healthinfo/global_burden_disease/projections2015_2030/en/ [cited 2019 Aug 29]
- 7 Ärzteblatt DÄG Redaktion Deutsches. Digitale Medizin: Es gelingt nur gemeinsam [Internet]. Deutsches Ärzteblatt. 2019 Available from: https://www.aerzteblatt.de/archiv/206082/Digitale-Medizin-Es-gelingt-nur-gemeinsam [cited 2019 Apr 9]
- 8 Ärzteblatt DÄG Redaktion Deutsches. Digitale Medizin: Ärzte müssen eingebunden werden [Internet]. Deutsches Ärzteblatt. 2019 Available from: https://www.aerzteblatt.de/archiv/206354/Digitale-Medizin-Aerzte-muessen-eingebunden-werden [cited 2019 Apr 9]
- 9 122. Deutscher Ärztetag – Programmheft – Münster, 28. bis 31. Mai 2019. Available from: https://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/122-deutscher-aerztetag-2019/
- 10 Thomas LR, Ripp JA, West CP. Charter on Physician Well-being. JAMA 2018; 319: 1541-1542
- 11 Raspe M, Vogelgesang A, Fendel J. et al. Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen deutscher Assistenzärztinnen und -ärzte in internistischer Weiterbildung: eine zweite bundesweite Befragung durch die Nachwuchsgruppen von DGIM und BDI. Dtsch med Wochenschr 2018; 143: e42-e50
- 12 Raspe M, Müller-Marbach A, Schneider M. et al. Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen deutscher Assistenzärztinnen und -ärzte in internistischer Weiterbildung. Dtsch med Wochenschr 2016; 141: 202-210
- 13 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. Deutsches Ärzteblatt 1. Februar 2019;