Krankenhaushygiene up2date 2020; 15(01): 79-84
DOI: 10.1055/a-1014-1730
Organisation, Recht

Wie viele Hygienefachkräfte für Reha-Kliniken?

Ines Kappstein

Eine Darstellung der KRINKO zur Anzahl benötigter Hygienefachkräfte in Reha-Kliniken steht derzeit noch aus. Allerdings drängen einige Gesundheitsämter Reha-Kliniken schon jetzt zur Berechnung des Umfangs. Wie also könnte eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Hygienefachkräften aussehen? Rechnungsbeispiele finden Sie in diesem Beitrag.

Kernaussagen
  • Die HFK-Bedarfsberechnung gemäß KRINKO-Empfehlung (2009) [1] ist nur für Reha-Kliniken sinnvoll, „in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt“ (IfSG § 23, Abs. 8).

  • Reha-Abteilungen können nicht mit Reha-Kliniken gleichgesetzt werden (s. Tabelle 6 in der KRINKO-Empfehlung von 2009 [1]). Deshalb sollte der HFK-Umfang nur für die Anzahl der Reha-Patienten berechnet werden, die ein typisches nosokomiales Infektionsrisiko haben und deshalb in die Risikogruppen B bzw. C gemäß KRINKO (2009) fallen, aber nicht für alle Patienten von Reha-Kliniken. Dafür legt man den jeweiligen Anteil der Patienten für Risikogruppe B bzw. C in jeder Klinik individuell nach durchschnittlicher Belegung fest.

  • Die restlichen Patienten haben vor allem deshalb kein typisches nosokomiales Infektionsrisiko, weil sie keine invasiven Maßnahmen benötigen (Selbstversorger, sog. „Fußgänger“). Eine Berechnungsempfehlung der KRINKO für diese (größte) Patientengruppe von Reha-Kliniken gibt es derzeit noch nicht. Anbieten würde sich dafür eine zusätzliche Risikogruppe mit einem HFK-Schlüssel in der Größenordnung wie für die ambulanten Fälle in der KRINKO-Empfehlung (2009), also 1:50 000 [1].



Publication History

Article published online:
11 March 2020

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