Patienten werden zunehmend klagefreudiger. Parallel dazu spezialisieren sich immer mehr Rechtsanwälte auf den Bereich des Medizinrechts und dort auf die Vertretung von Patienten gegen ihre Ärzte und Zahnärzte. Es verdichtet sich der Eindruck, dass nahezu kein Behandler seine berufliche Laufbahn ohne wenigstens einen Behandlungsfehlervorwurf absolvieren kann – sei der Vorwurf nun begründet oder unbegründet, bewiesen oder nicht.
Schlüsselwörter
Forensik - Aufklärung - Beweislast - Haftung - Behandlungsfehler