Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2019; 54(11/12): 685-703
DOI: 10.1055/a-1032-4677
Topthema
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kindesmisshandlung: interdisziplinärer Kinderschutz

Child Abuse – Interdisciplinary Collaboration and Child Protection
Jo N. Ewert
,
Dragana Seifert
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Publication Date:
05 December 2019 (online)

Zusammenfassung

Die zunehmende Aufmerksamkeit für das Thema Kindesmisshandlung hat in den letzten Jahren zu grundlegenden Veränderungen geführt. Das Bundeskinderschutzgesetz und die neue S3+-Kinderschutzleitlinie (KSL) der AWMF bieten effektive Mittel gegen den Missbrauch. Fundiertes Wissen über das klinische Bild, die beteiligten Akteure und die Gesetzeslage sind Voraussetzungen, um medizinischen Kinderschutz effektiv gestalten zu können.

Abstract

In Germany, the increasing focus on child abuse led to remarkable changes in recent years. The latest child protection laws (Kinderschutzgesetz, 2012) and the new medical guideline (AWMF S3+ Kinderschutzleitlinie, 2019) provide effective means for child protection services. Sound knowledge of the clinical manifestations, the parties involved, and the legal situation are required in order to provide effective child protection interventions. This article presents an update of the epidemiology, the legal situation, and the clinical manifestations concerning child abuse. With this information it foremost adresses medical professionals seeing children regularly without having a child protection team at disposal.

Kernaussagen
  • Kindesmisshandlung ist häufig, resultiert in chronischer Morbidität und hat zum Teil eine erhebliche Mortalität.

  • Gewalt gegen Kinder hat eine hohe Wiederholungswahrscheinlichkeit mit der Tendenz zur Eskalation.

  • Die AWMF-S3 +-Kinderschutzleitlinie ist ein evidenzbasiertes Instrument, das jedem Arzt, der Kinder versorgt, zugänglich sein sollte.

  • Verdachtsfälle sollten immer im Team und niemals allein angegangen werden. Im Zweifel ist eine insofern erfahrene Fachkraft des Jugendamtes (ggf. pseudonymisiert) hinzuzuziehen.

  • Hämatome und Frakturen bei prämobilen Säuglingen sind ebenso hochverdächtig wie geformte Hämatome.

  • Bei Frakturen, thermischen Verletzungen und schweren Kopfverletzungen bei Säuglingen und Kleinkindern sollte immer eine Kindesmisshandlung als Differenzialdiagnose evaluiert werden.

  • Die gerichtsfeste, sorgsam angefertigte und verwahrte Dokumentation ist essenziell. Fotografien sollten mit Maßstab und als Übersichts- und Detailaufnahme angefertigt werden.

  • Die S3 Kinderschutzleitlinie steht in einer Lang- und einer Kurzversion unter www.awmf.org zur Verfügung.