Phlebologie 2019; 48(06): 389-390
DOI: 10.1055/a-1036-3587
Verbandsmitteilungen
Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie

Liposuktion bei Lipödem – Entscheidung des G-BA

Im Juni erhielten wir die Aufforderung, gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Stellungnahme zur geplanten Kostenübernahme bei Lipödem im Stadium III zu verfassen. Trotz der Kürze der Zeit wurde von der hierzu eingesetzten Taskforce Lipödem/Liposuktion der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie durch Frau Dr. Gabriele Faerber, Dr. Tobias Hirsch, Dr. Karsten Hartmann, Dr. Tobias Bertsch und Prof. Dr. Markus Stücker eine Stellungnahme verfasst und termingerecht abgegeben.

Im August waren Frau Dr. Anya Miller und Dr. Erika Mendoza für die DGP bei der Anhörung vor dem gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin. Die Stellungnahme der DGA (Prof. Schellong) und der DGP waren fast deckungsgleich: nicht das Gewicht, sondern den BMI als Begrenzung zur Zulassung zu nehmen – besser noch den Waist to Height ratio. Dabei hatten wir einen BMI von < 32 vorgeschlagen, sowie bei der Indikation das 4-Augen Prinzip und die Diagnosesicherung durch einen nicht chirurgisch tätigen Kollegen. Die Vorsitzende gab gleich zu erkennen, dass der Ausschuss selber lieber erst das Ergebnis der vom Ausschuss in Auftrag gegebenen Studie zum Nachweis der Wirksamkeit der Liposuktion abgewartet hätte, aber dass diese neue Initiative direkt dem ministerialen Willen entsprungen und alternativlos sei.

Die Entscheidung beim GBA wurde am 19.09.2019 getroffen. Ergebnis: Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kostenübernahme für die Liposuktion ausschließlich im Stadium III bis zu einem BMI von 40 kg/m2 unter Auflagen genehmigt (s. [ Abb. 1 ]). Da es sich beim Lipödem im Stadium III ohne begleitende Adipositas um ein relativ seltenes Krankheitsbild handelt, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie die zusätzliche Dokumentation der WHtR als Entscheidungsgrundlage. Leider ist die vom G-BA geplante Studie zur Wirksamkeit der Liposuktion bei Lipödem noch nicht abgeschlossen, daher wissen wir heute nicht, ob diese Maßnahme für die Patientinnen sinnvoll ist. Hierzu gibt die DGP zusammen mit der DGL eine Pressemitteilung heraus, die wir hier auch für unsere Leser abdrucken.

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Abb. 1 Flow-Chart zur Pressemitteilung „Liposuktion“ – um auf einem Blick den Entscheidungsweg für die Kollegen aufzuzeigen. (Quelle Foto: Arrien GmbH mit freundlicher Genehmigung)

Diese Information und weitere Handreichungen für Ihre Praxis stehen auch auf unserer Homepage.

Als DGP hätten wir es sehr begrüßt, wenn die Indikation zum Eingriff – wie von uns gefordert – dem 4-Augen-Prinzip unterläge und nicht vom Operateur selbst gestellt würde. Wir empfehlen konsequent, die 6-monatige dokumentierte Vorsorge, sowie die Nachsorge durch die operierenden Zentren durchführen zu lassen.

Erika Mendoza



Publication History

Article published online:
02 December 2019

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