Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie verfolgt
das Ziel, die Rechte der vom Umgang mit ihren personenbezogenen Daten Betroffenen
zu stärken und für Transparenz im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten
zu sorgen. Für den Fall von Verstößen drohen erheblich stärkere Sanktionen als bisher.
Dieser Beitrag zeigt auf, wie man im Rahmen der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
den Anforderungen gerecht werden kann.