Pädiatrie up2date 2020; 15(03): 259-277
DOI: 10.1055/a-1079-7822
Sozialpädiatrie

Kindesmisshandlung: interdisziplinärer Kinderschutz

Jo N. Ewert
,
Dragana Seifert

Die zunehmende Aufmerksamkeit für das Thema Kindesmisshandlung hat in den letzten Jahren zu grundlegenden Veränderungen geführt. Das Bundeskinderschutzgesetz und die neue S3+-Kinderschutzleitlinie (KSL) der AWMF bieten effektive Mittel gegen den Missbrauch. Durch die Isolationsmaßnahmen, die mit dem Covid-19-Geschehen einhergehen, sind Kinder und Jugendliche besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden.

Kernaussagen
  • Kindesmisshandlung ist häufig, resultiert in chronischer Morbidität und hat zum Teil eine erhebliche Mortalität.

  • Gewalt gegen Kinder hat eine hohe Wiederholungswahrscheinlichkeit mit der Tendenz zur Eskalation.

  • Die AWMF-S3 +-Kinderschutzleitlinie ist ein evidenzbasiertes Instrument, das jedem Arzt, der Kinder versorgt, zugänglich sein sollte.

  • Verdachtsfälle sollten immer im Team und niemals allein angegangen werden. Im Zweifel ist eine insofern erfahrene Fachkraft des Jugendamtes (ggf. pseudonymisiert) hinzuzuziehen.

  • Hämatome und Frakturen bei prämobilen Säuglingen sind ebenso hochverdächtig wie geformte Hämatome.

  • Bei Frakturen, thermischen Verletzungen und schweren Kopfverletzungen bei Säuglingen und Kleinkindern sollte immer eine Kindesmisshandlung als Differenzialdiagnose evaluiert werden.

  • Die gerichtsfeste, sorgsam angefertigte und verwahrte Dokumentation ist essenziell. Fotografien sollten mit Maßstab und als Übersichts- und Detailaufnahme angefertigt werden.

  • Die S3 Kinderschutzleitlinie steht in einer Lang- und einer Kurzversion unter www.awmf.org zur Verfügung.



Publication History

Article published online:
01 September 2020

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