Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrem Treffen am
21. und 22. November 2019 eine Stellungnahme verabschiedet, in der sie sich
für eine konsequentere Verfolgung des Ziels digitaler Barrierefreiheit
für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Nach Artikel 9 Abs. 1 der von der
Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten Behindertenrechtskonvention
der Vereinten Nationen (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen
gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation
„einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und
-systemen“. Die Behindertenbeauftragten konkretisieren ihre Forderung in 5
Themenbereichen, die sie jeweils erläutern: barrierefreie Webseiten, Apps
und Software; barrierefreie digitale Arbeitswelt; barrierefreie Geräte;
Anpassung gesetzlicher Regelungen und Nutzung von Ermessensspielräumen;
Verankerung digitaler Barrierefreiheit in Studiengängen und Ausbildungen.
Zur erfolgreichen Umsetzung der Ziele verlangen sie, Menschen mit Behinderungen als
Experten in eigener Sache einzubeziehen. Die „Bad Gögginger
Erklärung“ ist auf der Website www.behindertenbeauftragter.de zu
finden.