Z Gastroenterol 2020; 58(02): 172
DOI: 10.1055/a-1098-9439
Mitteilungen der DGVS

Gemeinsame Stellungnahme der DGVS und des bng zur Aussetzung der Dokumentationsvorgaben für das Darmkrebsscreening

Da die notwendige Praxis-Software bis zum Stichtag am 1. Januar 2020 nicht zur Verfügung gestellt werden kann, hat der GBA eine befristete Aussetzung der Dokumentationsvorgaben bei der Darmkrebsvorsoge beschlossen. Damit soll der Start der Früherkennungsleistungen zunächst auch ohne Erfüllung der Dokumentationsvorgaben ermöglicht werden. DGVS und bng fordern eine Verlängerung der Übergangsfrist, um eine fortgesetzte Dokumentation dieser wichtigen Vorsorgeuntersuchung sicherzustellen und nehmen wie folgt Stellung:

Die DGVS findet es unverständlich, dass auf Grund fehlender technologischer Voraussetzungen eine Dokumentation dieser wichtigen Daten ausgesetzt werden soll. Dies ist aus unserer Sicht nicht zu tolerieren. Immerhin sind seit der Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KRFG) durch den G-BA fast 1,5 Jahre vergangen.



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Artikel online veröffentlicht:
12. Februar 2020

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