Vor 2011 musste sich eine Person nach dem Transsexuellengesetz (TSG) sterilisieren lassen, wenn sie in einem anderen als ihrem Geburtsgeschlecht leben und entsprechend ihren Vornamen und Personenstand ändern wollte. Das TSG existiert noch, der Zwang zur Sterilisierung wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt; der entsprechende Paragraf wird seitdem nicht mehr angewendet. Der kleinen, aber wachsenden Gruppe von Menschen in unserer Gesellschaft, die sich als „trans“ versteht, eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten. Mit dem Begriff „trans“ bzw. „Transidentität“ wird mittlerweile eine Vielfalt von Lebensentwürfen und -identitäten erfasst. Auch Kinderwunsch und Schwangerschaft können Teil dieser Lebensentwürfe sein.