Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(02): 69
DOI: 10.1055/a-1133-7673
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Studie zu Verfahren der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX

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Publikationsdatum:
21. April 2020 (online)

Alle Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX arbeiten bereits mit einem breiten Spektrum an standardisierten Bedarfsermittlungsinstrumenten nach § 13 SGB IX. Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern funktioniert auf lokaler bzw. regionaler Ebene bereits gut, ist aber noch ausbaufähig. Aktivitäten zur Entwicklung eines trägerübergreifend einheitlichen Dokumentationsverfahrens zeichnen sich bislang noch nicht ab. Dies ergibt der Abschlussbericht der „Implementationsstudie zur Einführung von Instrumenten zur Entwicklung des Rehabilitationsbedarfs nach § 13 SGB IX (Bundesteilhabegesetz)“, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Dezember 2019 vorgelegt hat.