Zusamenfassung
Ziel Die Umsetzung der EU-Direktive 2013/59 EURATOM (EU-BSS) von 2014 führte in Deutschland zu einer Neuordnung des Strahlenschutzrechts in Form eines neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) von 2017 und einer neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) von 2018. Damit ergeben sich bei der Anwendung ionisierender Strahlen in der Medizin Veränderungen, die Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie betreffen. In einem Vergleich zwischen alter und neuer Rechtsordnung werden die für die Radiologie relevanten Veränderungen analysiert. Für die wichtige neue Regelung meldepflichtiger Ereignisse wird ein Vergleich mit der Implementierung von Art. 63 EU-BSS in 7 europäischen Staaten durchgeführt.
Material und Methoden Die bis 2018 geltenden Regelungen der Röntgenverordnung und alten Strahlenschutzverordnung werden für die in der Radiologie relevanten Regelungen zum Strahlenschutz für Patienten, die Bevölkerung und zum beruflichen Strahlenschutz des Personals mit dem StrlSchG und der StrlSchV verglichen und Veränderungen in ihrer Auswirkung bewertet. Aus der Herabsetzung der beruflichen Augenlinsendosis um den Faktor 7,5 ergeben sich neue Anforderungen an die Strahlenschutzausrüstung. Die neuen Anforderungen in der Teleradiologie werden in ihren Auswirkungen mit den früheren Genehmigungen verglichen, ebenso wie die jetzt notwendige Hinzuziehung von Medizinphysikexperten bei dosisintensiven Verfahren wie CT und fluoroskopische Interventionen. Die in der deutschen StrlSchV getroffenen Regelungen für meldepflichtige Ereignisse werden mit ihren Kriterien zur Meldepflicht diskutiert.
Ergebnisse Die Grundlagen des medizinischen Strahlenschutzes in Deutschland haben sich durch das neue Strahlenschutzrecht ab 2019 nicht verändert. Es gibt allerdings eine Reihe von Veränderungen und auch neuer Anforderungen, die zu beachten und umzusetzen sind. Wichtige Punkte sind z. B. neue Regelungen zur Teleradiologie, Früherkennung von Krankheiten und Meldekriterien bei unbeabsichtigter zu hoher Exposition von Patienten. Da sich alle neuen Regelungen nicht mehr nur in einer Verordnung finden, sind sowohl Kenntnisse des StrlSchG als auch der StrlSchV notwendig.
Kernaussagen:
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Die EU-Direktive 2013/59 EURATOM (EU-BSS) wurde im neuen Deutschen Strahlenschutzrecht 2018 umgesetzt.
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Die grundlegenden Regelungen der RöV und alten StrlSchV bleiben erhalten.
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Neu hinzugekommene Regelungen müssen bekannt sein und in der Praxis umgesetzt werden.
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Viele Regelungen der EU-BSS sind so unscharf formuliert, dass sie einen weiten Spielraum in der nationalen Umsetzung ermöglichen.
Zitierweise
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Loose R, Wucherer M, Walz M et al. The new radiation protection framework since 2019 – Implementation in Germany and comparison of some aspects in seven European countries. Fortschr Röntgenstr 2020; 192: 1036 – 1045
Key words
radiation safety - medicolegal Issues - EU Directive 2013/59 EURATOM - radiation protection law - radiation protection ordinance