Pneumologie 2020; 74(06): 366-370
DOI: 10.1055/a-1155-1840
Standpunkt

Rechtsfragen der Ressourcenzuteilung in der COVID-19-Pandemie

Zwischen Utilitarismus und LebenswertindifferenzLegal Issues of Resource Allocation in the COVID-19 PandemicBetween Utilitarianism and Life Value Indifference
J. Hübner
1   Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Universität zu Lübeck
,
D. M. Schewe
2   Klinik für Kinder- und Jugendmedizin I, Pädiatrische Hämatologie/Onkologie, Christian-Albrechts-Universität und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus, Kiel
,
A. Katalinic
1   Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Universität zu Lübeck
,
F.-S. Frielitz
1   Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Universität zu Lübeck
› Institutsangaben
Kernaussagen
  • Ein Arzt, der bei Vergabe knapper Intensivbetten ausschließlich die Erfolgsaussichten der Behandlung berücksichtigt, handelt rechtmäßig.

  • Ein Arzt, der zusätzlich – ob gleichberechtigt oder nachrangig – Lebensalter oder soziale Verantwortung eines Patienten berücksichtigt, handelt in der gegebenen Ausnahmesituation ebenfalls rechtmäßig, sofern er in Übereinstimmung mit § 2 Abs. 1 MBO-Ä 1997 hierfür nachvollziehbare Gewissensgründe geltend machen kann.

  • Größte Zurückhaltung ist aus Rechtsgründen geboten, wenn eine bereits initiierte Therapie zugunsten eines anderen beendet werden soll.

  • Im Übrigen gilt, dass ein Arzt, der – in der unübersichtlichen Rechtslage – unvermeidbar annimmt, in Übereinstimmung mit dem Recht zu handeln, wegen fehlenden Verschuldens nicht bestraft wird (Verbotsirrtum i. S. d. § 17 StGB).



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
17. Juni 2020

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