Arthritis und Rheuma 2020; 40(03): 205-206
DOI: 10.1055/a-1155-5877
Verbandsnachrichten
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Neue Gesetze und Sonderregelungen zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie in Deutschland

Heinz-Jürgen Lakomek
1   Geschäftsführer VRA
,
Joachim Abrolat
2   1. Stellvertretender Vorsitzender VRA
,
Ansgar Klemann
3   Schatzmeister VRA
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Publication History

Publication Date:
16 June 2020 (online)

Nach Beschluss des Bundestages am 25.03.2020 und Zustimmung durch den Bundesrat am 27.03.2020 stehen 2 Gesetzespakete zur Stärkung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung.

Mit dem „Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ sollen die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte abgefangen werden.

Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll die Reaktionsfähigkeit des Ministeriums für Gesundheit auf Epidemien verbessert werden.

Ziel des gesundheitspolitischen Handelns ist die Kompensation von Einnahmeausfällen, der Bürokratieabbau, das Aussetzen von Sanktionen sowie die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen in epidemischen Lagen. Parallel zum skizzierten gesundheitspolitischen Handeln mit neuen Gesetzespaketen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 zusätzlich zeitlich befristete Sonderregelungen getroffen mit dem Ziel, Krankenhäuser und Praxen zu entlasten und Infektionsrisiken für Patienten zu verringern.