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kleintier konkret 2020; 23(03): 52
DOI: 10.1055/a-1176-3580
DOI: 10.1055/a-1176-3580
Nachgefragt
Was, wenn meiner TFA ein Malheur passiert und ein Schaden entsteht? Wer muss dafür haften?
Prinzipiell haftet in Deutschland jeder Mensch für sich selbst. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch im Arbeitsverhältnis eine Ausnahme, sodass Arbeitgeber grundsätzlich für ihre Arbeitnehmer haften.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
23. Juni 2020
Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York