Krankenhaushygiene up2date 2020; 15(04): 395-403
DOI: 10.1055/a-1193-3139
Diagnostik

Die veränderte Definition von SIR bei Empfindlichkeitstestungen nach EUCAST

Klinische Bedeutung und Auswirkungen auf Befundmitteilung, MRGN-Klassifizierung und Meldepflicht
Sören Gatermann
,
Axel Hamprecht
,
Michael Kresken

Das Ergebnis von Empfindlichkeitstestungen von Bakterien ud Pilzen wird traditionell in die Kategorien S, I und R eingeteilt. Die Bedeutung der „I“ war bisher mehrdeutig und deshalb für eine unmissverständliche Kommunikation zwischen Mikrobiologen und Kliniker nicht geeignet. Seit 2019 definiert EUCAST die Kategorie „I“ ausschließlich als „sensibel bei erhöhter Exposition“ und beendet damit vorherige Kommunikationsprobleme. Der Artikel beleuchtet die klinischen Konsequenzen der Neudefinition sowie ihren Einfluss auf die Klassifizierung multiresistenter gramnegativer Stäbchen (MRGN) und die Meldepflicht

Kernaussagen
  • I bedeutet Sensibel bei erhöhter Exposition („susceptible, increased Exposure“). Die Bedeutung intermediär gibt es nicht mehr.

  • I darf nicht wie R interpretiert werden, sondern als S mit Dosierungsempfehlung.

  • Sowohl S als auch I implizieren, dass die betreffende Substanz für die Therapie in Betracht kommt.

  • Es besteht Schulungsbedarf zur Klärung der klinisch relevanten Begriffe S, I, R, ATU und ECOFF. Labore sollten z. B. Schulungen zur Anwendung und zum Lesen der neuen Antibiogramme in den Kliniken anbieten.

  • Resistenzstatistiken sowie die krankenhaushygienische Klassifizierung von Erregern aufgrund von Antibiogrammen (MRGN) müssen angepasst werden.

  • Eine Anpassung der Meldepflicht ist dringend zu fordern.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
19. November 2020

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