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Der Klinikarzt 2020; 49(06): 238
DOI: 10.1055/a-1200-0804
DOI: 10.1055/a-1200-0804
Magazin
Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten
Keine Suizidbeihilfe in PflegeheimenWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Juni 2020 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/klinikarzt/202006/lookinside/thumbnails/10-1055-a-1200-0804-1.jpg)
Erstmals, seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende Februar den § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt hat, hat ein Sterbehilfeverein einem Bewohner eines Altenheims in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert. Dieser Fall macht in besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das schwebende neue Gesetzesverfahren von Sterbehilfevereinen genutzt werden, um ein regelhaftes Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern.