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DOI: 10.1055/a-1203-3433
Editorial
Liebe Leserinnen, Liebe Leser
das Themenheft „Notfallbehandlung“ greift eine zentrale Aufgabe der Unfallchirurgie auf, worüber wir uns sehr freuen. In den letzten Jahren konnte der Eindruck entstehen, dass andere Fachdisziplinen sich mehr und mehr der Notfallversorgung annehmen und diejenigen, welche sich über viele Jahrzehnte darum gekümmert haben, sich mehr und mehr auf die operative Versorgung zurückziehen. Das Selbstverständnis des Unfallchirurgen ist im Gegensatz zum „orthopaedic Surgeon“ allerdings weiter gefasst. Die unfallchirurgische Versorgung bezieht sich gerade nicht nur auf die Behandlung von Extremitätenverletzungen, sondern umfasst die Gesamtbehandlung des Unfallverletzten, beginnend mit der Erstversorgung über die chirurgische Therapie bis zum Abschluss der Rehabilitation. Dieser weit gefasste Behandlungsbogen gewährleistet, dass der Unfallverletzte im Unfallchirurgen einen „Anwalt“ und Ansprechpartner während der Gesamtbehandlung hat. Dieser Anspruch ist in Deutschland selbst im Sozialversicherungssystem in Form des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens verankert. Aufgrund von immer differenzierteren Behandlungsalgorithmen kann die Notfallbehandlung selbstverständlich nicht nur durch einen Fachbereich abgedeckt werden, sondern es ist eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig, wie es in den letzten Jahren für die Polytraumaversorgung professionalisiert umgesetzt wurde.
Publication History
Article published online:
15 November 2021
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Georg Thieme Verlag KG
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