Seit dem 01.01.2015 gilt allein die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Gesetzlich Versicherte haben nun seit dem 01.01.2021 außerdem das Recht auf Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA). Welche Risiken und Anforderungen kommen damit auf Psychotherapeut*innen zu?