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DOI: 10.1055/a-1238-8810
Pflegepersonaluntergrenzen: Symbolpolitik oder sinnvolle Maßnahme?
Dem Bundesministerium für Gesundheit ist die Patientensicherheit wichtig, es sieht diese als „vorrangiges Ziel der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland“ an. Um eine möglichst optimale und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, wurden zahlreiche Gesetze und Verordnungen erlassen, wie beispielsweise das Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz oder das Infektionsschutzgesetz. Auch sind die Krankenhäuser – also in der Praxis das medizinische Personal – laut Bundesgesundheitsministerium verpflichtet, „die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiter zu entwickeln“. Die personelle Ausstattung der Krankenhäuser stand im Zuge der Sicherstellung einer optimalen Versorgung der Patienten lange Zeit nicht im Fokus. Dabei ist es nachvollziehbar, dass zu wenige und somit häufig überarbeitete und gestresste Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte die Patientensicherheit gefährden können. Vor diesem Hintergrund haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und sein Ministerium die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) auf den Weg gebracht.
Publication History
Article published online:
10 June 2021
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