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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2020; 15(07): 56-58
DOI: 10.1055/a-1241-7259
DOI: 10.1055/a-1241-7259
Praxis
Steuerrecht
Heilpraktikerausbildung steuerlich absetzen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
10. November 2020 (online)

Summary
Kosten der Heilpraktikerausbildung können ohne Einschränkungen geltend gemacht werden, wenn der Kandidat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann. Ist die Heilpraktikerausbildung eine Erstausbildung, sind diese Kosten nur als Sonderausgaben begrenzt abzugsfähig. Als Ausbildungskosten sind alle Kosten abzugsfähig, die durch die Ausbildung veranlasst sind. Die Aufwendungen sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie bezahlt wurden.