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pferde spiegel 2021; 24(01): 44-45
DOI: 10.1055/a-1255-8099
DOI: 10.1055/a-1255-8099
GPM – Gesellschaft für Pferdemedizin e. V.
Ergebnisse einer Umfrage der GPM

Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Februar 2020 wurde für Notdienstzeiten eine Notdienstpauschale in Höhe von 50,– € erhoben und der Satz für tierärztliche Leistungen auf mindestens den 2-fachen Gebührensatz erhöht. Seit der Novellierung kann auch bis zum 4-fachen Satz abgerechnet werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
12. März 2021
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