
In der Diskussion um die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zur Durchführung invasiver Maßnahmen durch Notfallsanitäter blieb die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) nahezu unbeachtet. In einem Omnibusverfahren wurden einige Änderungen der NotSanAPrV kurzerhand an Abstimmungen zu anderen Gesetzen angehängt – und sind nun bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.