In der Diskussion um die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zur Durchführung
invasiver Maßnahmen durch Notfallsanitäter blieb die Änderung der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) nahezu
unbeachtet. In einem Omnibusverfahren wurden einige Änderungen der NotSanAPrV kurzerhand
an Abstimmungen zu anderen Gesetzen angehängt – und sind nun bereits zum 1. Januar
2021 in Kraft getreten.