Zum 1. Januar 2021 wurden die bisherigen Verordnungsformulare für Heilmittelerbringer durch eine neue, einheitliche Vorlage ersetzt. Grund dafür ist die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie, die einige Angaben auf den bisherigen Formularen verändert oder überflüssig macht. physiopraxis hat sich das neue „Muster 13“ angesehen und stellt die Veränderungen vor.