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DOI: 10.1055/a-1363-7353
Ehegattenvertretung bei Selbstbestimmungsunfähigkeit eines Partners – Kontra
Spousal Representation in German Guardianship Law – ContraIm Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist eine gegenseitige Vertretung der Ehegatten bzw. Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für den Fall vorgesehen, dass einer der Beiden im Rahmen einer akuten Erkrankung seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Dafür soll es weder einer Vorsorgevollmacht noch der Einrichtung einer Betreuung bedürfen. Die Ehegattenvertretung soll für bis zu drei Monate möglich sein und der Vertretende soll auch freiheitseinschränkende Maßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen genehmigen dürfen. Diese Form der Ehegattenvertretung ist – zumal für derart lange Zeiträume – weder sinnvoll noch erforderlich.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
06. Mai 2021
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