Rofo 2021; 193(09): 1050-1061
DOI: 10.1055/a-1463-3626
Statement

Positionspapier der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG), der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) und der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) zu den fachlichen Anforderungen an Durchführung und Befundung von MRT-Untersuchungen außerhalb des Fachgebietes Radiologie

Artikel in mehreren Sprachen: English | deutsch
1   FOKUS Radiologie & Nuklearmedizin, Göttingen und Heilbad Heiligenstadt
,
2   Goethe-Universität Frankfurt, Universitätsklinikum Frankfurt, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Frankfurt am Main
,
3   Radiologische Allianz, Hamburg
,
4   Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU); Universitätsklinikum Erlangen, Radiologisches Institut, Erlangen
,
5   Rheinlandärzte, Willich
,
6   Radiologie München, München
,
Reinhard Loose
7   Klinikum Nürnberg, Institut für Medizinische Physik, Nürnberg
,
8   Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin, Lübeck
,
9   Universitätsklinikum Jena, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Sektion Kinderradiologie, Jena
,
10   Universitätsklinikum rechts der Isar der TU München, Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Neuroradiologie, München
,
11   Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Medizinische Fakultät, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Düsseldorf
,
Vorstand der Deutschen Röntgengesellschaft e. V. (DRG):
,
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie e. V. (DGNR):
,
Vorstand der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e. V. (GPR):
› Institutsangaben

Zusammenfassung

Hintergrund Die Magnetresonanztomografie (MRT) ist ein sehr innovatives, aber zugleich komplexes und technisch aufwendiges Verfahren in der Radiologie. Ihr Stellenwert für hochqualitatives und effizientes Patientenmanagement nimmt stetig zu. Die Qualitätssicherung hat in der MRT eine besondere Bedeutung, da Fehler vor und während der Untersuchung oder bei der Befundung schnell zu einem Patientenrisiko führen können. Daher erfordert die MRT eine höhere ärztliche Qualifikation und Expertise als andere bildgebende Diagnoseverfahren. Dies bezieht sich auf die Indikationsstellung, die Durchführung und im Besonderen auf die Auswertung und Befunderstellung. Der Radiologe ist der einzige Facharzt, der schon in der Weiterbildung sämtliche Aspekte der MRT erlernen und in definierter, hoher Anzahl nachweisen muss. Aber auch nichtradiologische Fächer bemühen sich zunehmend, selbstständig MRT-Untersuchungen durchführen und v. a. abrechnen zu dürfen.

Methode In diesem Positionspapier werden auf wissenschaftlicher Basis die folgenden Aspekte zur Qualitätssicherung von MRT-Untersuchungen und Leistungserbringung durch Radiologen und nichtradiologische Fachärzte beleuchtet: Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung, Risiken der MRT und Kontraindikationen, Strahlenschutz bei nichtionisierender Strahlung, Anwendung von MRT-Kontrastmitteln, Anforderungen an die Untersuchungsqualität, Bedeutung von Artefakten und Nebenbefunden, Befundung und Erstellung des Befundberichts, interdisziplinärer Austausch und Mehraugenprinzip sowie Auswirkungen auf die Kosten für das Gesundheitssystem.

Schlussfolgerung DRG, DGNR und GPR stehen der Durchführung von MRT-Untersuchungen durch Nichtradiologen im Interesse von Qualitätsstandards, Patientenwohl und Kostenträgern kritisch gegenüber. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern bieten mit der 24-monatigen „Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie“ die einzige kompetenzbasierte und qualitätsgesicherte Weiterbildungsmöglichkeit für Fachärzte außerhalb des Faches der Radiologie. Diese muss als Mindeststandard für die Durchführung und Befunderstellung von MRT-Untersuchungen gefordert werden. Der alleinige Nachweis von Fortbildungen in der MRT ist – ohne entsprechende Weiterbildung – aus Gründen der Patientensicherheit abzulehnen. Durchführung und Befunderstellung von MRT-Untersuchungen müssen adäquat weitergebildeten und kontinuierlich fortgebildeten Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten bleiben.

Kernaussagen:

  • Die MRT hat als Diagnoseverfahren aufgrund ihrer Aussagekraft einen stetig wachsenden Stellenwert und gilt bei vielen Indikationen als der Referenzstandard.

  • Die Methode MRT ist in vielerlei Hinsicht komplex und birgt bei unsachgemäßer Anwendung und fehlender Expertise Gefahren für Patienten.

  • Nur in der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie werden sämtliche Aspekte der MRT hinsichtlich Indikationsstellung, Durchführung und Befunderstellung systematisch erlernt und in definierter und hoher Anzahl nachgewiesen.

  • Die einzige kompetenzbasierte und qualitätsgesicherte Weiterbildungsmöglichkeit für nichtradiologische Fachärzte ist die 24-monatige „Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie“ nach den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.

  • Im Interesse der Qualitätssicherung und Patientensicherheit muss für die Durchführung und Befunderstellung von MRT-Untersuchungen eine abgeschlossene Weiterbildung nach Weiterbildungsordnung gefordert werden.

Zitierweise

  • Hunold P, Bucher AM, Sandstede J et al. Statement of the German Roentgen Society, German Society of Neuroradiology, and Society of German-speaking Pediatric Radiologists on Requirements for the Performance and Reporting of MR Imaging Examinations Outside of Radiology. Fortschr Röntgenstr 2021; 193: 1050 – 1061



Publikationsverlauf

Eingereicht: 08. März 2021

Angenommen: 16. März 2021

Artikel online veröffentlicht:
08. April 2021

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