Die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers, mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) die Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens zu dynamisieren, begrüßt der GKV-Spitzenverband ausdrücklich – allerdings wird auch das neue Digitalgesetz dieser Zielsetzung nicht gerecht.