Der Tod eines Neugeborenen berührt. Dies gilt in der hier beschriebenen
Situation in besonderer Weise, was auf die dramatischen Umstände des
Geschehens zurückzuführen ist. Aber beinhaltet die Fallschilderung
damit auch eine ethische Problematik und wurde hier ein unter tragischen Bedingungen
verstorbener Säugling in ethischer nicht vertretbarer Weise zum
Organspender?
2
Viens AM.
Bodily Integrity as a Barrier to Organ Donation. Jox R, Assadi G, Marckmann G
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Der Verstorbene im Selbstverständnis der modernen Gesellschaft:
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Würde und Selbstbestimmung über den Tod hinaus.
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Assadi G, Marckmann G Eds. Organ Transplantation in Times of Donor Shortage
– Challenges and Solutions. Heidelberg; 2016: 127–140
8 Bundesärztekammer. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach §
3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des
endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des
Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr.
2 TPG, Vierte Fortschreibung. Deutsches Ärzteblatt 30. März
2015; 1–31. doi:
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Rechtliche Überlegungen in Bezug auf die Organtransplantation im Lichte
von Würde und Selbstbestimmung. Baranzke H, Duttge G Eds. Autonomie und
Würde. Leitprinzipien in Bioethik und Medizin. Würzburg; 2013:
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