Psychiatr Prax 2021; 48(07): 382-383
DOI: 10.1055/a-1529-8433
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Praxishandbuch zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)

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Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) hat die seit 1991 geltende Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zum 01. Januar 2020 abgelöst und beschreibt eine Mindestpersonalbesetzung in Kliniken. Die stationäre Behandlung von Patient*innen ist nach der PPP-RL nur noch zulässig, wenn die Mindestvorgaben für alle Berufsgruppen erfüllt sind. Vielfache Kritik an der PPP-RL wurde bereits von unterschiedlichen Fachgesellschaften vorgetragen. Nichtsdestotrotz muss die PPP-RL umgesetzt werden. Der Aufwand für die Kliniken ist immens: Innerhalb kurzer Fristen müssen kleinteilige Dokumentationen, aufwendige Berechnungen und ein umfangreiches Nachweisverfahren durchgeführt werden. Zudem ist eine engmaschige Belegungs- und Personalplanung erforderlich, um die Personaluntergrenzen nicht zu unterschreiten.



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Artikel online veröffentlicht:
05. Oktober 2021

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