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DOI: 10.1055/a-1535-8628
Die neue PAR-Therapiestrecke nebst BEMA-Positionen

Eigentlich wollte ich nach dem letzten Beitrag über die Kinderzahnheilkunde in dieser Ausgabe über ein anderes Thema schreiben. Doch es haben mich inzwischen so viele Fragen zum Thema PAR-Richtlinien erreicht, dass ich zusammen mit der ZWR-Redaktion kurzerhand umgeplant habe. Wir widmen uns heute deshalb gemeinsam der neuen PAR-Therapiestrecke und den zugehörigen BEMA-Positionen, die am 30.04.2021 vom Bewertungsausschuss festgelegt wurden. Neu ist, dass dem Patienten unter bestimmten Voraussetzungen nun die umfangreiche Nachsorge im Rahmen der UPT als Kassenleistung zusteht. Doch die Vorbehandlung im herkömmlichen Sinne vermissen viele Praxen in der Therapiestrecke. Von einer Vorbehandlung („Vorreinigung“), Compliance und Zahnsteinfreiheit ist in den zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Richtlinien keine Rede mehr.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
06. August 2021
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