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DOI: 10.1055/a-1547-0206
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die neue MdE-Eckwertetabelle

Veränderungen des Arbeitsmarktes sowie verbesserte prothetische Versorgungsmöglichkeiten waren für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Anlass, die MdE-Erfahrungswerte nach Arbeitsunfällen einer Überprüfung unterziehen zu lassen. Seit dem 01.11.2019 kommen die neuen MdE-Erfahrungswerte („MdE-Eckwerte“) zur Anwendung. Dieser Beitrag fasst das Konsensuspapier der unabhängigen Expertengruppe zusammen.
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Die neue Eckwertetabelle für Gliedmaßenverluste ist gültig seit 01.11.2019 und wurde von einer multiprofessionellen Expertengruppe erarbeitet, die von unterschiedlichen medizinischen Fachgesellschaften bzw. Institutionen benannt wurde.
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Die Bemessungseinheit der Unfallrente in der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
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Die MdE steigt mit der Amputationshöhe an.
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Die MdE für Gliedmaßenverluste der Finger und Hände ist wegen der besonderen Bedeutung manueller Tätigkeiten im Arbeitsleben höher als für Verluste der Zehen und Füße.
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Rekonstruktion und/oder Hilfsmittelversorgung können die Funktionsbeeinträchtigungen nur teilweise ausgleichen.
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Die MdE berücksichtigt erhebliche Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes, der körperlichen Integrität, der interpersonellen Interaktion als immateriellen Schadensanteil.
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Die MdE berücksichtigt den üblichen Mehraufwand für Stumpfpflege und Hilfsmittelwartung.
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Alle Werte sind Mindestwerte; sie sind bei ungünstigem Therapie- und/oder Versorgungsergebnis anzupassen.
Schlüsselwörter
Sozialgesetzbuch - Unfallrente - gesetzliche Unfallversicherung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - Amputation - GliedmaßenverlustPublication History
Article published online:
07 June 2022
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